AGB & Formblatt zur EU-Pauschalreiserichtlinie
Allgemeine Reisebedingungen der Sea & Sun Tauchreisen GmbH, Von-der-Helm-Str. 172, 41199 Mönchengladbach und Formblatt zur EU-Pauschalreiserichtlinie.
Abschluss des Reisevertrages
1. Abschluss des Reisevertrages
(a) Mit seiner Anmeldung zur Reise bietet die buchende Person, der „Kunde“ (w/m/d), Sea & Sun Tauchreisen GmbH („S & S“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, per Telefon, schriftlich oder elektronisch bei S & S vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt durch den Kunden, auch für alle in seiner Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Pflichten er wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(b) Der Reisevertrag kommt der Annahme der Anmeldung durch S & S zustande. Der Vertragsschluss wird dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übersandt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor und der Kunde kann innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von S & S ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung oder Antritt der Reise, annehmen. Der Reisevertrag kommt sodann mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
(c) Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich S & S mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
(d) Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: S & S weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig. Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind jeweils nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
3. S & S Leistungen
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung auf der Internetseite von S & S und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.
4. Vermittlungsentgelte
Wir erheben für die Vermittlung von Flügen und Hotels eine Buchungspauschale. Diese weisen wir bei der Buchung jeweils gesondert aus. Für die Vermittlung von Pauschalreisen oder Mietwagen erheben wir keine gesonderten Entgelte.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
(a) S & S behält sich vor, den in der Reisebestätigung genannten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird S & S den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 29 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
(b) Da Ziff. 5 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde auch im umgekehrten Fall eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5 (a) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für S&S führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von S & S zu erstatten. S & S darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
(c) S & S behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen, Routen- oder Flughafenänderungen in angemessenem Umfang). S & S hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann S & S sie nicht einseitig vornehmen. S&S kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von S & S bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 29 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann S & S die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5 (d) entsprechend, d. h. S & S kann die entsprechende andere Vertragsänderung dem Kunden anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von S & S bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach Ablauf der von S & S genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
(e) S & S kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die S & S den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei S & S. Aus Beweisgründen wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) zu erklären.
(b) Tritt der Kunde zurück, so kann S & S eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat S & S folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von S & S und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten. In Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, wie folgt lauten:
10. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 95 % des Reisepreises
30. bis 11. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
40. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
60. bis 41. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
90. bis 61. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
120. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
bis 121. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass S & S ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
(c) Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt S & S den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
(d) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
(e) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie S & S nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. S & S kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. S & S darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
7. Rücktritt von S & S
(a) S & S kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist ebenfalls angibt.
(b) S & S kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn S & S aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder -verlust
(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung genannten Stelle bzw. der örtlichen Reiseleitung von S & S oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und konnte S & S infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat S & S den Reisemangel zu beseitigen. S & S kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. S & S kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann S & S die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat S & S Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet S & S innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von S & S verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält S & S hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
(c) Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber S & S anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
(d) Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er S & S auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
(a) S & S haftet nur für den aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultierenden Schaden des Kunden, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiterhin haften wir für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die die vertragswesentlichen Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern es sich nicht um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
(b) Ansprüche aus von uns übernommenen Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie eine gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung bleiben unberührt.
10. Identität des Luftfahrtunternehmens
(a) Identität der ausführenden Fluggesellschaften (Hinweis gem. EU-Verordnung VO 2111/2005): Als Reisevermittler ist S & S verpflichtet, den Kunden bereits bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Hierzu verweisen wir auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir den Kunden über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Identität feststeht, teilen wir Ihnen diese mit. Dies gilt auch bei einem Wechsel der die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en?prefLang=de.
(b) Bei Flugreisen sind vom Reisenden die maßgeblichen Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten: Bspw. Check-In Zeiten, Bestätigungen von Flügen, Transport von Minderjährigen, Gepäckfreimenge etc.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(a) S & S informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, S & S hat ihre vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde
S & S beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet S & S nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
(b) Wichtige Information:
Für jedes Land gelten individuelle Ein-/ und Ausreisebestimmungen (insbesondere Zoll-, Pass-, Visa, Gesundheits- und Devisenvorschriften). Für die Beachtung dieser Vorgaben ist der Kunde selbst verantwortlich. Wir raten dringend dazu, sich rechtzeitig über die jeweils maßgeblichen Vorgaben (insbesondere die erforderlichen Reisedokumente) zu informieren. Zudem erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes aktuelle Informationen. Nichtdeutsche Reiseteilnehmer können sich an ihr(e) Konsulat / Botschaft wenden.
12. Reiseroute / Änderungen
Aufgrund von beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Umwelt- und Wettereinflüssen (z.B. Regen, Wind, Lawinen etc.), Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc.), Grenzsperren, staatlichen Anordnungen, Staus, Flugzeitenänderungen, Terroranschlägen, Stromausfällen, kurzfristig geänderten Öffnungszeiten usw. kann von der beworbenen bzw. vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden, Stationen der Rundreise verschoben oder vorgezogen werden, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden. In diesen Fällen bemüht sich der Reiseveranstalter gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen.
13. Personen mit eingeschränkter Mobilität
(a) Ob eine Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität konkret geeignet ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der eingeschränkten Mobilität, des Charakters der Pauschalreise (z.B. Abenteuerreise, Studienreise, Städtetrip etc.), des Bestimmungslandes/Bestimmungsortes, der Transportmittel (z.B. Bus, Flugzeug, Schiff etc.), sowie der Unterkunft (z.B. Hotel, Almhütte, Zelt etc.) abzuklären. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben deshalb beim Reiseveranstalter nachzufragen, ob die gewünschte Pauschalreise im konkreten Fall für sie geeignet ist. Die Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität, bedeutet nicht, dass sämtliche im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistungen uneingeschränkt von der Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden können (so kann z.B. eine Hotelanlage über geeignete Zimmer und andere Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität verfügen. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Anlage (z.B. Benützung des Pools etc.) für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist). Ist dies der Fall und bucht die Person mit eingeschränkter Mobilität die Pauschalreise, führt der Reiseveranstalter ein Handicap-Protokoll. Dieses ist Grundlage des abzuschließenden Pauschalreisevertrages.
(b) S & S kann die Buchung einer Pauschalreise durch eine Person mit eingeschränkter Mobilität ablehnen, sofern S & S und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Hotel, Airline etc.) nach einer sorgfältigen Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Reisenden zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht sicher und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen befördert/untergebracht werden kann oder zur Auffassung gelangen, dass die konkrete Pauschalreise für den Reisenden nicht geeignet ist.
(c) S & S und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) behält sich das Recht vor, die Beförderung/Unterbringung eines Reisenden abzulehnen, der es versäumt hat, S & S ausreichend über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse zu benachrichtigen, um dadurch den Reiseveranstalter und/oder den Erfüllungsgehilfen in die Lage zu versetzen, die Möglichkeit der sicheren und organisatorisch praktikablen Beförderung/Unterbringung zu beurteilen.
(d) S & S behält sich das Recht vor, Reisenden, die der Meinung von S & S und/oder eines der Erfüllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) nach nicht reisefähig sind oder nicht für die Pauschalreise aufgrund des Reiseverlaufs, der Reisedestination etc. geeignet sind oder eine Gefahr für sich oder andere während der Pauschalreise darstellen, die Teilnahme an der Pauschalreise aus Sicherheitsgründen zu verweigern.
14. Datenschutz
(a) Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert S & S den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. S & S hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@seaandsun-tauchreisen.de mit einer E-Mail und dem Zustatz "DSGVO" von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder S & S unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
(b) Mit einer Nachricht an info@seaandsun-tauchreisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
(c) Den Datenschutzbeauftragten von S & S erreicht der Kunde unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „DSGVO Datenschutzbeauftragten“ oder unter info@seaandsun-tauchreisen.de.
15. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und S & S findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von S & S vereinbart.
(b) Vertragssprache ist deutsch.
(c) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. S & S nimmt nicht an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Sea & Sun Tauchreisen GmbH
Von-der-Helm-Str. 172
Phone: +49 176 611 21780
Phone: +49 176 611 21782
Geschäftsführer: Nasser Ibrahim
Steuernummer: 121/5764/6108
Umsatzsteuer-ID: DE364939142
Sitz: Mönchengladbach
Registergericht - Handelsregister Nr.:
Amtsgericht Mönchengladbach - HRB 21972 B
info@seaandsun-tauchreisen.com
www.seaandsun-tauchreisen.com
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: (ERGO Versicherung, über ERGO Subdirektion Jörg Jung, Konstantinstr. 190, 41238 Mönchengladbach)
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Sea & Sun Tauchreisen GmbH vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., 10006 Berlin.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Artikel 1)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Sea & Sun Tauchreisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Mönchengladbach, Dezember 2023
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